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Ist eine Privatpraxis nur für Privatpatienten?

Haut in Nahaufnahme
Auch Kassenpatienten können Privatärzte besuchen – was Sie dazu wissen sollten!

Auch als GKV-Versicherter ist es möglich, zu Privatärzten in Behandlung zu gehen!

Denn Privatpraxis bedeutet lediglich „keine Kassenabrechnung” – die Abrechnung kann also nicht über die gesetzliche Krankenkasse erfolgen.

Das Recht, als Kassenpatient zum Privatarzt zu gehen, ist sogar gesetzlich verankert.

Was ist der Unterschied zwischen Selbstzahler und Privatpatient?

Privatpatienten erhalten vom Arzt eine Rechnung über die erbrachte Leistung, begleichen diese und können sie dann bei der privaten Krankenversicherung zur Erstattung einreichen.

Selbstzahler erhalten ebenfalls eine Rechnung, die sie begleichen müssen, können sich diese jedoch nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstatten lassen. Private Zusatzversicherungen oder Beihilfestellen übernehmen oft einen Anteil oder den kompletten Rechnungsbetrag, abhängig vom jeweiligen Vertrag.

Kosten für den Arztbesuch: Wie viel kostet eine Behandlung in der Privatpraxis?

Die Abrechnung in einer Privatpraxis erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Im Durchschnitt kostet die Konsultation beim Privatarzt 30-50 Euro für die reine Beratungsleistung. Für weitere Leistungen fallen zusätzliche Kosten an. (wie z.B. Hautkrebsvorsorgeuntersuchungen, Allergietests, Venenuntersuchungen) sowie für Behandlungen wie z.B. operative Eingriffe, Verbände, Venenverödungen, Laserbehandlungen, Blutentnahmen etc. )

Die vollständige Gebührenordnung für Ärzte kann hier eingesehen werden:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/g/gebuehrenordnung-fuer-aerzte-und-zahnaerzte

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